Erschwerniszulage

im Jahr 2022 steuerfrei!

Gemeinsam ist es Dienstgeber und Zentralbetriebsrat gelungen, eine befristete Steuerbefreiung der Erschwernisvergütungen von 1.1.2022 bis 31.12.2022 zu erreichen. Ein positives Signal!

Bauen wir auf Zusammenhalt & zeigen am 12. Mai Gesicht! #miteinanderfüreinander