Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Gespräch mit dem Vorstand wurde eine Lösung gefunden: Der vom AMS rückgeforderte individuelle Betrag des bereits erhaltenen Lohnausgleichs wird vom Unternehmen als Prämie ersetzt. Den betroffenen Mitarbeiterinnen soll keinerlei Schaden entstehen. Auch für eine zum Ausgleich gewünschte Änderung / Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes ist der Dienstgeber jederzeit gesprächsbereit.
Euer Betriebsrats-Team
