Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auf Basis eines OGH-Urteils (das Land Niederösterreich betreffend) zur Auslegung des Epidemiegesetzes haben wir beim Dienstgeber interveniert und die Nachzahlung der in Absonderung nicht geleisteten Journal-, Nachtdienste sowie Rufbereitschaften erreicht. Die Dienstpläne der betroffenen Kolleginnen wurden bereits aufgerollt, die Auszahlung erfolgt ab November mit dem Gehalt.

Euer Betriebsrats-Team